… wurde in zahlreichen Vorträgen während des diesjährigen aba-Forums Arbeitsrecht laut. Angesichts der chronischen Vielfalt der offenen und dabei gern verästelten Baustellen in der deutschen bAV, aber auch in Nachbardisziplinen, tut Konkretisierung vielfach not. Roland Horbrügger und Jan Andersen waren dabei. Teil I eines zweiteiligen Beitrages.

Mannheim, 20. Juni: Einen Tag nach dem diesjährigen aba-Forum Steuerrecht findet das aba-Forum Arbeitsrecht statt – erstmals nach der Pandemie wieder ausschließlich in Präsenz und erstmals moderiert von Marco Herrmann, Vorstandsmitglied des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin als Leiter des Fachausschusses Arbeitsrecht der aba. Roland Horbrügger und Jan Andersen haben die wichtigsten Aspekte für LEITERbAV dokumentiert (alle Aussagen im Indikativ der Referenten):
Nachweisgesetz: doch noch digital?

Die Reihe der Fachvorträge wird eröffnet von Peter Görgen, BMAS. Er berichtet über die Vorhaben der neuen Bundesregierung in allen Bereichen der Alterssicherung und überbringt die Botschaft, dass das Nachweisgesetz (wie es auch BMAS-StS Schmachtenberg jüngst schon angekündigt hatte) in seiner bisherigen Form nochmal überarbeitet werden wird.
Der Leiter des Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“ im BMAS weckt damit bei den Zuhörern die Hoffnung, dass der Gesetzgeber ihrem vielfach geäußerten Wunsch, den Anforderungen des Nachweisgesetzes künftig in digitaler Form genügen zu können, nachkommen wird.

Darüber hinaus berichtet Görgen zu der interessanten Diskussion und den Vorschlägen im aba-Fachausschuss Arbeitsrecht, ob die mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten eines Widerrufs oder eines Eingriffs in Anwartschaften der bAV gesetzlich im BetrAVG verankert werden sollten.
Görgen steht einer solchen Gesetzeserweiterung eher skeptisch gegenüber, verweist aber im gleichen Atemzug darauf, dass die Fragen aktuell noch auf Fachebene diskutiert werden.
Abschließend benennt Görgen weitere arbeitsrechtliche Themen, über die im BMAS aktuell diskutiert wird. Ganz im Vordergrund steht dabei die Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Außerdem gibt es Überlegungen, die Abfindungsgrenzen des § 3 Abs. 2 BetrAVG zu erhöhen, wenn der Abfindungsbetrag in die gRV eingebracht wird, sowie Erleichterungen beim Zugang zu betrieblichen Optionssystemen zu schaffen.
Ersetzungsbefugnis: nicht mehr nach Beginn
Im Anschluss referiert Bertram Zwanziger, Vorsitzender Richter am BAG a.D., über die Entscheidungen des Dritten Senats aus dem letzten Jahr. Besonders interessant sind seine Ausführungen zu den beiden Urteilen vom 17. Januar 2023 (3 AZR 220/22 und 3 AZR 501/21) zur Ausübung von Kapitalwahlrechten des Arbeitgebers.
„Die Ersetzungsbefugnis ist grundsätzlich nicht zu
beanstanden, wenn die Höhe der Kapitalsumme
dem Barwert der Rente entspricht.“

Zwanziger grenzt zunächst die Ersetzungsbefugnis, bei der der Arbeitgeber nur eine Rente schuldet, die er durch eine Kapitalzahlung ersetzen darf, von der Wahlschuld ab, bei der der Arbeitgeber von vornherein entweder Rente oder Kapital schuldet. Die Ersetzungsbefugnis ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Höhe der Kapitalsumme dem Barwert der Rente entspricht.
Bei der Ausübung der Ersetzungsbefugnis ist schließlich ihr Zeitpunkt entscheidend: Eine Ersetzung nach Beginn des Leistungszeitraums, so führt Zwanziger aus, ist unzulässig; erfolgt die Ersetzung hingegen zuvor, ist der Arbeitgeber bei ihrer Ausübung an die Regeln billigen Ermessens gebunden.
Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Herausforderung für Pensionskassen
Mit den Folgen des Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahresbeginn auf die bAV beschäftigen sich Heike Hoppach, Leiterin Recht Betriebliche Vorsorge, TPC Betriebliche Vorsorge, und Tamara Voigt, Head of Pensions (HR Germany) der Bayer AG.
Die Referentinnen weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der Änderung dem in vielen Wirtschaftsbereichen angekommenen Fach- und Führungskräftemangel entgegen wirken will, und nehmen dann eine rechtliche Einordnung vor.
Hoppach stellt dar, dass Klauseln in Versorgungszusagen, die das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den bAV-Bezug vorsehen, nicht zu beanstanden sind und das Recht aus § 6 BetrAVG n.F. einschränken können. Gleiches gilt für Klauseln zur Anrechnung von Erwerbseinkommen aus dem Arbeitsverhältnis auf die bAV. Insoweit geht die Vertragsfreiheit der gesetzlichen Regelung vor.
„In der Regel spricht die Systematik des BetrAVG für die
Annahme einer Dotierung der bAV bis zum Ausscheiden.“

Hoppach führt weiter aus, dass die Rentenzahlung trotz Weiterbeschäftigung die Qualifikation der Leistung als bAV nicht ausschließt und nach Ansicht der Referentinnen auch steuerlich unbedenklich ist. Ob in dieser Zeit weiter leistungserhöhende Beiträge zur bAV gezahlt werden müssen, ist, so Hoppach, eine Frage der Ausgestaltung der Zusage. In der Regel spricht die Systematik des BetrAVG für die Annahme einer Dotierung der bAV bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, und auch der Anspruch auf Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG wird allein durch den Leistungsbezug nicht abbedungen, solange das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis noch andauert. Auch eventuelle Schwierigkeiten der versicherungstechnischen Umsetzung ändern hieran nichts.
Besondere Herausforderungen bestehen nach der Gesetzesänderung hingegen für Pensionskassen. Hintergrund ist, dass § 232 VAG bislang nicht angepasst worden ist. Die Vorschrift definiert die Pensionskasse als „rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens“ ist.

Hier besteht, so führt Voigt aus, ein Widerspruch zu § 6 BetrAVG, wonach wegfallendes Erwerbseinkommen keine Voraussetzung mehr für den arbeitsrechtlichen Anspruch auf Bezug einer vorzeitigen Altersleistung ist. Voigt macht deutlich, dass „eine Anpassung des § 232 VAG aus unserer Sicht sinnvoll“ ist, um keine Wettbewerbsverzerrung zulasten des Durchführungswegs Pensionskasse entstehen zu lassen. Abschließend formuliert sie zum einen den Wunsch an den Gesetzgeber, den Zweck der Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens aus § 232 VAG zu streichen, und zum anderen an die BaFin nach einer klaren Positionierung und Offenheit für Übergangslösungen wie bspw. der Duldung AVB-gemäßer Auszahlungen.
Zusammenfassend weist Hoppach darauf hin, dass eine Umgestaltung der Versorgungssysteme dahingehend, dass eine bAV auch während der Weiterbeschäftigung gezahlt wird, arbeitsrechtlich möglich und möglicherweise personalpolitisch gewollt ist, um Fach- und Führungskräfte länger im Unternehmen zu halten.
SPM: Bitte voran bringen!
Weitere Wünsche an den Gesetzgeber wurden auch von den Teilnehmern der anschließenden Diskussionsrunde zum Kernbereich und den Grenzen der Tarifautonomie bezüglich der Sozialpartnermodelle geäußert.
Zunächst berichten die Diskussionsteilnehmer von den Herausforderungen bei der Einführung eines SPM in der Praxis. Marius Wenning von der BaFin macht in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit deutlich, die BaFin bei der Einführung eines SPM frühzeitig einzubinden.
Anschließend sind sich die Teilnehmer darüber einig, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, die schnelle Ausweitung der Sozialpartnermodelle zu fördern. Je nach Blickwinkel werden unterschiedliche Forderungen erhoben:

Den Beginn macht Lutz Mühl, Geschäftsführer im BAVC. Der Vertreter der Sicht der Chemie-Arbeitgeber wünscht sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialpartner durch entsprechende Öffnungen im Gesetz – weil das gerade in einem SPM sinnvoll ist – und unterstreicht, dass eine leichtere Nutzung der Sozialpartnermodelle durch Dritte in vielen Modellen wertvoll ist. Hierfür sollte die bisher sehr strikte Regelung zur Einschlägigkeit in § 24 BetrAVG – und übrigens auch im § 19 BetrAVG, betont Mühl – entsprechend geändert werden, weil es gar nicht in allen Fällen eindeutig sein wird, welcher Tarifvertrag denn einschlägig ist.

Mathias Ulbrich, Professor an der Fakultät für Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden, der in der Diskussion die Sicht der Wissenschaft vertritt, unterstützt das. Das kann nach seiner Ansicht geschehen, indem das Einschlägigkeitserfordernis für die Beteiligung Nichttarifgebundener an einem SPM in § 24 BetrAVG gestrichen wird. Um allerdings ein Race to the Bottom zu vermeiden, sollte das Erfordernis für die Fälle fortbestehen, in denen ein für die Nichttarifgebundenen einschlägiges SPM existiert (zum aktuellen Stand der Diskussionen zum SPM vgl. Ulbrich BB 2023, 1716).
In jedem Falle aber hält Ulbrich es für sinnvoll, dass der Gesetzgeber die Abfindungsmöglichkeiten für die RBZ (§ 24 Abs. 4 S. 3 BetrAVG) anpasst, um Flexibilität zu schaffen.

Christian v. Buddenbrock, Partner bei Advant Beiten in Düsseldorf, formuliert den Wunsch an den Gesetzgeber nach einer klarstellenden Regelung zur Ablösung bestehender Versorgungssysteme durch ein SPM. Der Vertreter der Rechtsanwaltschaft begehrt eine arbeits- und steuerliche Flankierung zur Einbringung von Past- und Future Service bestehender Versorgungsanwartschaften in die reine Beitragszusage.
Der zweite Teil der Berichterstattung zum diesjährigen aba-Forum Arbeitsrecht findet sich zwischenzeitlich bereits hier, mehr zum diesjährigen aba-Forum Steuerrecht findet sich bereits hier.
Jan Andersen ist Head of Legal bei Aon in München.
Roland Horbrügger ist Principal bei Aon in Mülheim an der Ruhr.
Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:
Kommende Regulierung zu Pay Transparency & Pay Equity: Boomer, ZWK, Flexirente und Hinzuverdienst: aba-Pensionskassentagung 2024 (II): Unternehmen und Menschen im Wandel: 86. aba-Jahrestagung 2024 (VII): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (III): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2024 (I): Contractual Trust Arrangements: Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung: Anpassungsprüfung und Rententrends: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I): Neulich in München – mit Blick nach Erfurt: aba-Pensionskassentagung (III): aba-Pensionskassentagung (II): Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag: aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II): aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I): aba-Pensionskassentagung (II): aba-Pensionskassentagung (I): aba-Forum Arbeitsrecht 2021: Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II): Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I): Digitale Rentenübersicht: Die EbAV-Regulierung schreitet voran: Aon EbAV-Konferenz 2019: Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019: Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019: aba-Forum Arbeitsrecht: aba-Mathetagung: Auch das noch (II): aba-Fachforum Arbeitsrecht: EIOPA Stresstest 2017 (III): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II): aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I): aba-Forum Arbeitsrecht: BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne: Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB: Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
He worked hard for the Money … but she did no less!
von Gregor Lötsch und Nele Becker, 26. Februar 2025
Keep me workin’ on
von Jan Andersen, 4. Dezember 2024
aba et labora
von Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 8. November 2024
(Wo)Men at Work
von Dr. Rafael Krönung 29. August 2024
Von dünner werdendem Eis …
von Carsten Hölscher und Jochen Pölderl, 1. Juli 2024
Wieviel Rente ist wieviel Geld?
von Jan Andersen, Roland Horbrügger und Florian Große-Allermann, 8. Mai 2024
Einmal – und dann für immer?
von Roland Horbrügger, Jan Andersen und Florian Große-Allermann, 7. Mai 2024
„50 Jahre Betriebsrentengesetz…“
von Jan Andersen, Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 3. Mai 2024
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023
Abwarten …
von Andreas Kopf, Dr. Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Dr. Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Dr. Rainer Goldbach, 14. November 2022
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.
„Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016