Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: …dank klarer Unterstützung durch die Trägerunternehmen
BaFin (13. November): „Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht: Digitalisierung, Proportionalität und Nachhaltigkeit im Fokus“
Neulich in Bonn: Turnusgemäße Jahreskonferenz der deutschen Versicherungsaufsicht im neuen Gewand. Um bAV ging es nur am Rande. Zitat aus der BaFin-Publikation betreffend Frank Grund, den Chef der deutschen Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht:
„In diesem Zusammenhang äußerte sich Grund auch noch einmal zur Situation der Pensionskassen. Diese seien meist noch stärker von der Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer. ‚Wir haben daher mit fast allen Pensionskassen Gespräche geführt‘, sagte Grund. Auch dank klarer Unterstützung durch die Trägerunternehmen werde der weit überwiegende Teil der Kassen nach derzeitigem Stand die Niedrigzinsphase überstehen.’“
Übrigens wird Ende November / Anfang Dezember die sechste Sonderausgabe Pensions der dpn erscheinen, in der sich ein längeres Interview von Pascal Bazzazi mit Frank Grund befinden wird. Und um bAV geht es dort nicht nur am Rande.
OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN
Deutscher Bundestag (13. November): „Antrag der Bündnis 90 / die Grünen – Cum-Ex-Steuerskandal unverzüglich beenden.“
Eingangs schreiben die Grünen:
„Mit einem europaweiten Schaden von geschätzt 55 Milliarden Euro sind Cum/Ex und Cum/Cum-Geschäfte der größte Raubzug der Geschichte.“
Der Begriff vom „größten Raubzug der Geschichte“ wurde unter Verweis auf einen Artikel aus der ZEIT auch in dieser Presseschau mit Blick auf Cum/Ex schon benutzt. Anlass war seinerzeit, dass deutsche Politiker sich in der Causa „Paradise Papers“ voller Empörung in die Brust warfen, öffentlichen Beifall vor allem in den Medien bekamen und die Bundesregierung verlautbarte, sich seit Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen – über die ungleich fatalere Problematik Cum/Ex und Cum/Cum aber wurde gern geschwiegen.
In ihrem oben verlinkten Antrag bringen die Grünen es auf den Punkt:
„Die Bundesregierung hat die kriminellen Machenschaften der Cum/Ex-Banden lang nicht erkannt, auch deshalb, weil Lobbyeinflüsse direkt ins BMF durchdrangen.“
Angesichts der jahrelangen Hinweise, welche Politik und Ministerien teilweise selbst aus Bankenkreisen erhalten haben, ist „nicht erkannt“ zurückhaltend ausgedrückt. Die Grünen kritisieren ja selbst in ihrem Antrag, dass die Problematik nach wie vor virulent sei. Dann kann von „nicht erkannt“ offenkundig erst recht keine Rede mehr sein. Es sei übrigens daran erinnert, dass das Land NRW schon im Herbst 2016 eine Fahndung geritten haben will. Im Visier damals klangvolle Namen, die vor deutschen Fahndern sicher bis heute zittern: JP Morgan, Morgan Stanley, Barclays, HSBC, UBS und BNP Paribas. Von Fahndungserfolgen ist zumindest der LbAV-Redaktion nichts bekannt. Die Assoziation mit dem Hornberger Schießen drängt sich auf.
Die Grünen fordern die Bundesregierung nun auf, „die einzelnen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“. Doch das dürfte vergebliche Liebesmüh‘ sein. Denn das hieße, Böcke zu Gärtnern zu machen, zumindest wenn es um Verantwortliche aus Regierungskreisen geht. Im Gegenteil, es gilt vermutlich weiter, was Kassandra schon vor einem Jahr prognostizierte: Irgendwelche Konsequenzen für die Verantwortlichen, sei es im Bankwesen, in der Politik oder in den Ministerien? Wie hierzulande üblich: keine.
Einschränkung: Verfahren gibt es zumindest gegen beteiligte Banker mittlerweile schon, wie hier die FAZ im Mai berichtet hat (allerdings in Frankfurt und nicht in NRW). Den Angeklagten drohen demnach bis zu zehn Jahre Haft. Gut, die wohlklingende Botschaft hört man wohl, allein es fehlt der Glaube. Man wird sehen.
Daher sei hier an Öffentlichkeit, an Fachöffentlichkeit und auch an zuständige Richter appelliert, nicht auf die zuweilen schon kampagnenartig vorgetragene Gebetsmühle manch interessierter Kreise reinzufallen, die anscheinend eine Art herrschende Meinung etablieren wollen, wonach es sich bei Cum/Ex und Cum/Cum um eine Art „rechtliche Grauzone“ gehandelt habe.
Das ist der blanke Unfug: Sich eine einmal gezahlte Steuer mehrfach erstatten zu lassen, ist schon allein infolge einer jeden Ratio Legis offenkundig nichts weniger als eine klare Straftat, und zwar vorgetragen mit erheblicher krimineller, bandenmäßiger Energie.
Einfaches Gedankenexperiment: Man stelle sich nur einmal vor, was geschähe, wenn die Werbekunden von LEITERbAV mit einem Trick, Vorwand oder was auch immer ihre Rechnungen für ihre Bannerwerbung auf dieser Seite sich von LEITERbAV zwei Mal ausstellen ließen, um sich so auch die Umsatzsteuer zwei Mal erstatten lassen zu können. Probieren Sie es gerne aus, liebe Leserinnen und Leser, der Erfolg einer solchen Vorgehensweise dürfte überwältigend sein. Und wenn es dann beizeiten morgens um fünf bei Ihnen klingelt, erklären Sie den freundlichen Herren an der Tür einfach, dass es sich bei der mehrfachen Steuererstattung um eine „rechtliche Grauzone“ handele. Viel Erfolg!