Jung Lichtenberger von der EU-Kommission verspricht, dass Solvency II „auch nicht durch die Hintertür“ in die neue EbAV-Richtlinie kommt.
Klare Worte fand Jung Lichtenberger vom Referat D 4 Versicherungen und Renten (weiland H5) bei der Europäischen Kommission am Montag in Berlin:
„Auf Kommissionsebene haben wir keine Pläne, eine Harmonisierung der Solvenzbestimmungen im Rahmen der Pensionsfondsrichtlinie-II durchzuführen.“
Foto: EUROFORUM Dietmar Gust
So begann er seinen Vortrag zum Stand der Verhandlungen zur kommenden neuen Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) auf der „16. Handelsblatt Jahrestagung bAV“ in Berlin. Lichtenberger betonte ausdrücklich, dass es auch „keine Pläne“ gebe, eine harmonisierte Solvenzregelung, wie etwa einen Holistic Balance Sheet-Ansatz, „durch die Hintertür“ in die neue Richtlinie einzubauen.
Im Nachgang zum Vortrag wurde Lichtenberger noch deutlicher: „Ich glaube nicht, dass ein EU-Kommissionspräsident in nächster Zeit das Thema HBS aufgreifen wird“. Er fügte hinzu dass „die vorangegangene Initiative vor allem durch den französischen Kommissionspräsidenten vorangetrieben worden war.
Der HBS, so Lichtenberger, sei eine Initiative der EIOPA – wie auch deren Vorsitzender, Gabriel Bernardino, ein paar Stunden zuvor in seinem Vortrag auf der gleichen Konferenz erneut (siehe auch hier und hier) bestätigt hatte. Der Portugiese hatte dabei allerdings nicht erkennen lassen, dass er von einer Weiterentwicklung des HBS-Ansatzes abrücken wolle.
Lichtenberger stellte außerdem klar, dass man mit der neuen Richtlinie „keine Systeme, die funktionieren, bestrafen“ wolle. Der neue gesetzliche Rahmen solle vielmehr „auf europäischer Ebene einen Beitrag leisten, der die bAV fördert“. Pensionssysteme seien und blieben eine nationale Kompetenz, aber es gebe einige Bereiche, wo die EU helfen könne, etwa durch Risikostreuung über eine größere Einheit, so der Vertreter der EU-Kommission.
Dabei wurde, so Lichtenberger „die Substanz von unserem Vorschlag beibehalten, aber der Rat hat mehr Spielraum für nationale Anwendung eingebaut“. So wurden etwa die delegierten Rechtsakte bezüglich Risikobewertung, Vergütungspolitik und Informationspflichten (Rentenanwartschaftsbescheid) gestrichen.
Folie aus der Praesentation Lichtenbergers auf der Tagung.
Derzeit befindet sich der Vorschlag in vier Ausschüssen des Europäischen Parlaments zur Diskussion. In „den nächsten Wochen“ werde der hier federführende Ausschuss Wirtschaft und Währung (ECON) eine Konsultation zum Entwurf mit Branchenvertretern und Sozialpartnern starten, kündigte Lichtenberger an.
Ebenfalls im Spiel ist der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), der vor zwei Wochen einen Berichtsentwurf vorgelegt hat und derzeit weitere Diskussionen führt. Darüber hinaus werden auch der Rechtsausschuss (JURI), sowie jener für Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) eine Stellungnahme abgeben.
Fazit: Abzuwarten bleibt, ob der neue Ton der Kommission schon Folge der neuen britischen Führung der Generaldirektion Finanzen und damit der D 4 (der ehemaligen H 5) ist, und ob die Abkehr von Solvency-II-artigen Plänen für EbAV ein dauerhafter Kurswechsel über kommende Kommissare hinaus darstellt. Deutet sich dabei in Sachen HBS möglicherweise ein Konflikt zwischen der Kommission und EIOPA an? Und wer wird hier am Ende Koch und wer Kellner sein? Man wird sehen.